Rechtsprechung
   VGH Bayern, 15.03.1988 - 8 CS 88.00196   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,8227
VGH Bayern, 15.03.1988 - 8 CS 88.00196 (https://dejure.org/1988,8227)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.03.1988 - 8 CS 88.00196 (https://dejure.org/1988,8227)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. März 1988 - 8 CS 88.00196 (https://dejure.org/1988,8227)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,8227) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 685
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • VGH Bayern, 13.08.2013 - 22 AS 12.40064

    U-Bahn-Bau in Nürnberg darf beginnen

    Die mit dem Änderungsplanfeststellungsbeschluss vom 17. August 2012 planfestgestellten Änderungen betreffen auch nicht die Gesamtkonzeption oder wesentliche Teile des übrigen Inhalts (vgl. hierzu: BVerwG, U. v. 5.12.1986 - 4 C 13/85 - Rn. 24; BayVGH, B. v. 15.3.1988 - 8 CS 88.00196 - BayVBl 1989, 598).
  • VGH Bayern, 13.08.2013 - 22 AS 10.40045

    Planfeststellung für den Neubau einer U-Bahn-Strecke

    Die mit dem Änderungsplanfeststellungsbeschluss vom 17. August 2012 planfestgestellten Änderungen betreffen auch nicht die Gesamtkonzeption oder wesentliche Teile des übrigen Inhalts (vgl. hierzu: BVerwG, U.v. 5.12.1986 - 4 C 13/85 - Rn. 24; BayVGH, B.v. 15.3.1988 - 8 CS 88.00196 - BayVBl 1989, 598).
  • VG Augsburg, 03.07.2012 - Au 6 K 10.1755

    Plangenehmigung

    Die Selbständigkeit beider Verfahren hat zwingend eine selbständige verfahrensrechtliche Beurteilung der daraus entstehenden Verwaltungsakte zur Folge (BayVGH vom 15.3.1988, BayVBl. 1989, 598; VG Augsburg vom 27.4.2004 Az. Au 3 K 03.1611 RdNr. 18) und führt dazu, dass auch die Rechtsbeeinträchtigungen gesondert zu betrachten sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2000 - 5 S 1712/99

    Änderung der Plangenehmigung für den Neubau eines Außenbahnsteigs eines Bahnhofs

    Auch wenn die Änderungsplanung im Ergebnis nur zu einem einzigen Plan in der durch den Änderungsbescheid vom 15.06.1999 erreichten Gestalt geführt hat (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 23.01.1981 - 4 C 68.78 -, BVerwGE 62, 307), ist doch von der Selbständigkeit beider Verfahren (des Ausgangsverfahrens und des Änderungsverfahrens) auszugehen mit der Folge, dass auch eine selbständige Beurteilung der daraus entstandenen Verwaltungsakte und damit auch eine Anfechtung nur der Änderungsplanung möglich ist (so auch Bay. VGH, Beschl. v. 15.03.1988 - 8 CS 88.00196 -, NVwZ 1989, 685).
  • VG Augsburg, 03.07.2012 - Au 6 K 10.1756

    Plangenehmigung

    Die Selbständigkeit beider Verfahren hat zwingend eine selbständige verfahrensrechtliche Beurteilung der daraus entstehenden Verwaltungsakte zur Folge (BayVGH vom 15.3.1988, BayVBl. 1989, 598; VG Augsburg vom 27.4.2004 Az. Au 3 K 03.1611 RdNr. 18) und führt dazu, dass auch die Rechtsbeeinträchtigungen gesondert zu betrachten sind.
  • VG Augsburg, 03.07.2012 - Au 6 K 10.1754

    Plangenehmigung; keine (erneute) umfassende Überprüfung eines bestandskräftigen

    Die Selbständigkeit beider Verfahren hat zwingend eine selbständige verfahrensrechtliche Beurteilung der daraus entstehenden Verwaltungsakte zur Folge (BayVGH vom 15.3.1988, BayVBl. 1989, 598; VG Augsburg vom 27.4.2004 Az. Au 3 K 03.1611 RdNr. 18) und führt dazu, dass auch die Rechtsbeeinträchtigungen gesondert zu betrachten sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.1991 - 5 S 1271/90

    Änderung eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses

    Unter bestimmten Umständen kann auch die Bestandskraft des geänderten ursprünglichen Plans überwunden werden, wenn andernfalls effektiver Rechtsschutz nicht möglich ist, was freilich einen entsprechenden Klageantrag voraussetzt (vgl. außer dem genannten Senatsurteil vom 13.12.1990 auch BayVGH Beschl. v. 15.3.1988 Nr. 8 CS 88.00196, BayVBl. 1989, 598).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1994 - 8 S 2376/94

    Verhinderung weiterer emittierender Vorhaben im Außenbereich durch den Eigentümer

    Denn es ist - wie auch die Darlegungen des Verwaltungsgerichts in seinem Beschluß verdeutlichen - keineswegs eindeutig, daß der Beigeladene 1 im Hinblick auf die inzwischen erlassene Veränderungssperre nicht von der ihm erteilten Baugenehmigung Gebrauch machen kann (vgl. auch Oberverwaltungsgericht Lüneburg, NVwZ 1989, 685).
  • VG Ansbach, 18.12.2020 - AN 6 S 20.02208

    Widerruf der Kursträgerzulassung für berufsbezogene Deutschsprachkurse

    Im Rahmen des Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO trifft das Gericht eine originäre Ermessensentscheidung; dabei sind die Interessen der Beteiligten und der Allgemeinheit gegeneinander abzuwägen (vgl. BayVGH, B. v. 15.3.1988 - 8 CS 88.00196 - NVwZ 1989, 685 ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht