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VGH Bayern, 15.03.1988 - 8 CS 88.00196 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1989, 685
Wird zitiert von ... (9)
- VGH Bayern, 13.08.2013 - 22 AS 12.40064
U-Bahn-Bau in Nürnberg darf beginnen
Die mit dem Änderungsplanfeststellungsbeschluss vom 17. August 2012 planfestgestellten Änderungen betreffen auch nicht die Gesamtkonzeption oder wesentliche Teile des übrigen Inhalts (…vgl. hierzu: BVerwG, U. v. 5.12.1986 - 4 C 13/85 - Rn. 24; BayVGH, B. v. 15.3.1988 - 8 CS 88.00196 - BayVBl 1989, 598). - VGH Bayern, 13.08.2013 - 22 AS 10.40045
Planfeststellung für den Neubau einer U-Bahn-Strecke
Die mit dem Änderungsplanfeststellungsbeschluss vom 17. August 2012 planfestgestellten Änderungen betreffen auch nicht die Gesamtkonzeption oder wesentliche Teile des übrigen Inhalts (…vgl. hierzu: BVerwG, U.v. 5.12.1986 - 4 C 13/85 - Rn. 24; BayVGH, B.v. 15.3.1988 - 8 CS 88.00196 - BayVBl 1989, 598). - VG Augsburg, 03.07.2012 - Au 6 K 10.1755
Plangenehmigung
Die Selbständigkeit beider Verfahren hat zwingend eine selbständige verfahrensrechtliche Beurteilung der daraus entstehenden Verwaltungsakte zur Folge (BayVGH vom 15.3.1988, BayVBl. 1989, 598; VG Augsburg vom 27.4.2004 Az. Au 3 K 03.1611 RdNr. 18) und führt dazu, dass auch die Rechtsbeeinträchtigungen gesondert zu betrachten sind.
- VGH Baden-Württemberg, 12.05.2000 - 5 S 1712/99
Änderung der Plangenehmigung für den Neubau eines Außenbahnsteigs eines Bahnhofs
Auch wenn die Änderungsplanung im Ergebnis nur zu einem einzigen Plan in der durch den Änderungsbescheid vom 15.06.1999 erreichten Gestalt geführt hat (…vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 23.01.1981 - 4 C 68.78 -, BVerwGE 62, 307), ist doch von der Selbständigkeit beider Verfahren (des Ausgangsverfahrens und des Änderungsverfahrens) auszugehen mit der Folge, dass auch eine selbständige Beurteilung der daraus entstandenen Verwaltungsakte und damit auch eine Anfechtung nur der Änderungsplanung möglich ist (so auch Bay. VGH, Beschl. v. 15.03.1988 - 8 CS 88.00196 -, NVwZ 1989, 685). - VG Augsburg, 03.07.2012 - Au 6 K 10.1756
Plangenehmigung
Die Selbständigkeit beider Verfahren hat zwingend eine selbständige verfahrensrechtliche Beurteilung der daraus entstehenden Verwaltungsakte zur Folge (BayVGH vom 15.3.1988, BayVBl. 1989, 598; VG Augsburg vom 27.4.2004 Az. Au 3 K 03.1611 RdNr. 18) und führt dazu, dass auch die Rechtsbeeinträchtigungen gesondert zu betrachten sind. - VG Augsburg, 03.07.2012 - Au 6 K 10.1754
Plangenehmigung; keine (erneute) umfassende Überprüfung eines bestandskräftigen …
Die Selbständigkeit beider Verfahren hat zwingend eine selbständige verfahrensrechtliche Beurteilung der daraus entstehenden Verwaltungsakte zur Folge (BayVGH vom 15.3.1988, BayVBl. 1989, 598; VG Augsburg vom 27.4.2004 Az. Au 3 K 03.1611 RdNr. 18) und führt dazu, dass auch die Rechtsbeeinträchtigungen gesondert zu betrachten sind. - VGH Baden-Württemberg, 26.02.1991 - 5 S 1271/90
Änderung eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses
Unter bestimmten Umständen kann auch die Bestandskraft des geänderten ursprünglichen Plans überwunden werden, wenn andernfalls effektiver Rechtsschutz nicht möglich ist, was freilich einen entsprechenden Klageantrag voraussetzt (vgl. außer dem genannten Senatsurteil vom 13.12.1990 auch BayVGH Beschl. v. 15.3.1988 Nr. 8 CS 88.00196, BayVBl. 1989, 598). - VGH Baden-Württemberg, 03.11.1994 - 8 S 2376/94
Verhinderung weiterer emittierender Vorhaben im Außenbereich durch den Eigentümer …
Denn es ist - wie auch die Darlegungen des Verwaltungsgerichts in seinem Beschluß verdeutlichen - keineswegs eindeutig, daß der Beigeladene 1 im Hinblick auf die inzwischen erlassene Veränderungssperre nicht von der ihm erteilten Baugenehmigung Gebrauch machen kann (vgl. auch Oberverwaltungsgericht Lüneburg, NVwZ 1989, 685). - VG Ansbach, 18.12.2020 - AN 6 S 20.02208
Widerruf der Kursträgerzulassung für berufsbezogene Deutschsprachkurse
Im Rahmen des Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO trifft das Gericht eine originäre Ermessensentscheidung; dabei sind die Interessen der Beteiligten und der Allgemeinheit gegeneinander abzuwägen (vgl. BayVGH, B. v. 15.3.1988 - 8 CS 88.00196 - NVwZ 1989, 685 ff).